Lohnt sich eine Wärmepumpe? Kosten, Strompreis und Förderung – mit und ohne PV
„Lohnt sich eine Wärmepumpe wirklich?“ Eine pauschale Antwort gibt es nicht – aber eine ehrliche Rechnung. Ob sich der Umstieg für Sie rechnet, hängt an wenigen Stellschrauben, die Sie größtenteils selbst einschätzen können: wie effizient die Wärmepumpe in Ihrem Haus laufen kann, was Strom und Gas bei Ihnen kosten, wie sich der CO₂-Preis entwickelt, welche Förderung Sie erhalten und wie alt Ihre jetzige Heizung ist.
Kurz gesagt: Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto höher die Jahresarbeitszahl – und desto eher lohnt sich die Wärmepumpe. Mit den Durchschnittspreisen 2026 liegt die Schwelle, ab der eine Wärmepumpe je Kilowattstunde Wärme günstiger ist als ein Gaskessel, bei einer Jahresarbeitszahl von etwa 2,8; mit den Neukundenpreisen von Oktober 2026 bei etwa 2,1. Im großen Fraunhofer-Feldtest lag der Mittelwert der Luft-Wärmepumpen bei 3,4. Ihre eigene Rechnung kann anders ausfallen.
Die fünf Stellschrauben
1. Jahresarbeitszahl und Vorlauftemperatur
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom macht. Sie ist die wichtigste Größe für die Betriebskosten. Die Verbraucherzentrale bezeichnet eine Wärmepumpe ab einer JAZ von mindestens 3 als effizient (Stand 14.04.2026).
Was im Bestand realistisch ist, zeigt der Feldtest „WP-QS im Bestand“ des Fraunhofer ISE mit 77 Anlagen in Ein- bis Dreifamilienhäusern (Presseinformation vom 03.11.2025): Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel eine JAZ von 3,4 (Spanne 2,6 bis 4,9), Erdreich-Wärmepumpen 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4).
Die Spanne ist groß – und der wichtigste Grund dafür ist die Temperatur im Heizsystem. Eine Simulation im Auftrag des Umweltbundesamts ergab für ein System mit 70 °C statt 55 °C Auslegungs-Vorlauftemperatur rund 30 % Mehrverbrauch (Stand 27.03.2023). Wer mit dem 55-°C-Test und gegebenenfalls dem Tausch einzelner Heizkörper die Temperatur senkt, verbessert die Wirtschaftlichkeit direkt.
2. Das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis
Eine Gasheizung verwandelt eine Kilowattstunde Gas in etwas weniger als eine Kilowattstunde Wärme. Eine Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme. Deshalb ist nicht der absolute Strompreis entscheidend, sondern das Verhältnis:
Faustformel: Die Wärmepumpe ist je Kilowattstunde Wärme günstiger, wenn die Jahresarbeitszahl größer ist als (Strompreis ÷ Gaspreis) × Nutzungsgrad des Gaskessels.
Ein Rechenbeispiel mit Durchschnittswerten: Laut BDEW kosten Haushalte 2026 bisher im Schnitt 37,0 ct je kWh Strom (Strompreisanalyse vom 21.08.2026) und Haushalte in Einfamilienhäusern 11,93 ct je kWh Gas (Gaspreisanalyse vom 24.08.2026). Das Verhältnis liegt bei rund 3,1. Mit einem Kesselnutzungsgrad von 90 % ergibt das eine Schwelle bei einer JAZ von etwa 2,8.
Preise im Herbst 2026: Seit Frühjahr 2026 sind die Preise für Neukunden deutlich gestiegen. Laut Verivox kostet Gas für Neukunden rund 13 ct je kWh (20.000 kWh im Jahr, inklusive Grundpreis) und Haushaltsstrom rund 31 ct je kWh (4.000 kWh, inklusive Grundpreis), jeweils Stand 06.10.2026. Daraus ergibt sich eine Schwelle von etwa 2,1. Wärmepumpentarife mit eigenem Zähler kosteten bei einem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW im Februar 2026 im Schnitt 24 ct je kWh plus 140 € Grundpreis im Jahr (Spanne 20 bis 29 ct, Stand 20.02.2026); aktuelle Angebote dürften höher liegen, prüfen Sie den Preis selbst. Eine durchgerechnete Gegenüberstellung mit Anschaffung, Förderung und Bio-Treppe steht im Ratgeber Wärmepumpe oder Gasheizung.
Das alles sind Durchschnitte, keine Werte für Ihr Haus. Setzen Sie Ihre eigenen Arbeitspreise ein – für Strom am besten einen Wärmepumpentarif. Die Verbraucherzentrale rät, beim Tarifvergleich sowohl den Arbeitspreis als auch den monatlichen Grundpreis zu beachten (Stand 14.04.2026). Bei Heizöl rechnen Sie den Literpreis über den Energiegehalt in einen Preis je kWh um (etwa 10 kWh je Liter, siehe Heizlast aus dem Verbrauch).
Günstigere Netzentgelte: Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit – eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer verfügbar – zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt: entweder pauschal (Modul 1) oder mit einem um 60 % reduzierten Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts (Modul 2, dafür ist ein separater Zählpunkt nötig). So beschreibt es die Bundesnetzagentur (abgerufen 27.09.2026). Für die KfW-Förderung gilt seit dem 21.07.2026 zusätzlich: Die Wärmepumpe braucht eine digitale Schnittstelle für die Steuerung nach § 14a EnWG, und wer noch kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) hat, muss dessen Einbau beim Messstellenbetreiber beauftragen (Zusammenfassung des Öko-Zentrums NRW, Stand 06.08.2026). Fragen Sie Ihren Fachbetrieb, was das für Ihren Zählerschrank bedeutet.
3. Der CO₂-Preis
Auf Erdgas und Heizöl wird ein CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fällig. 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Tonne (DEHSt, Stand 13.08.2026). Mit den Standard-Emissionsfaktoren der EBeV 2030 sind das rund 1,1 bis 1,3 ct je kWh Erdgas und rund 1,5 bis 1,7 ct je kWh Heizöl, jeweils vor Umsatzsteuer.
Für 2027 soll derselbe Korridor gelten. Die Bundesregierung hat die Änderung am 12.08.2026 beschlossen, der Bundestag hat sie am 24.09.2026 in erster Lesung beraten – beschlossen ist sie noch nicht (Stand 07.10.2026). Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) gelten. Wie hoch der CO₂-Preis dann ist, weiß heute niemand. Rechnen Sie deshalb mit mehreren Szenarien statt mit einer Prognose. Als grobe Regel: Jede 10 € je Tonne mehr verteuern Erdgas um rund 0,2 ct je kWh.
Neue Gasheizung: die Bio-Treppe. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die 65-%-Regel ist entfallen, eine neue Gasheizung ist wieder erlaubt. Wer nach diesem Tag eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss aber steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan beziehen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (§ 43 GModG, laut Gleiss Lutz). Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen. Was diese Brennstoffe kosten werden, ist offen – für den Vergleich mit einem neuen Gaskessel ist das ein zusätzliches Preisrisiko. Mehr dazu im Ratgeber Heizungsgesetz 2026 (GModG).
4. Die Förderung
Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit einem Zuschuss (Merkblatt 458, Stand 09/2026):
| Baustein | Satz | Voraussetzung (verkürzt) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Bestandsgebäude, Antrag vor Vorhabenbeginn |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkend | Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € |
Berücksichtigt werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € Kosten, die Förderquote ist in der Regel auf 70 % begrenzt (80 % bei selbstnutzenden Haushalten mit bis zu 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, mit Familienzuschlag für ein Kind bis 40.000 €). Rechnerisch heißt das: Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind es bei einem Antrag bis 31.01.2027 höchstens 12.880 € Zuschuss. Bei Antrag ab 01.02.2027 sinken der Bonus auf 12 % und die Kostengrenze auf 27.250 € – dann sind es höchstens 11.445 € (KfW, abgerufen 07.10.2026). Das sind Obergrenzen nach den veröffentlichten Regeln, keine Zusage. Was das für Ihre Angaben bedeutet, zeigt der Förder-Rechner; alle Änderungen stehen im Ratgeber Förderung 2026 und 2027.
Noch offen ist der Wertschöpfungsbonus: Laut KfW soll er im 1. Quartal 2027 kommen. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, soll die Grundförderung dann auf 15 % sinken. Starttag und Nachweise sind noch nicht veröffentlicht (Stand 07.10.2026). Eine neue Gasheizung fördert die KfW nicht.
5. Das Alter der jetzigen Heizung
Das Alter entscheidet über zwei Dinge. Erstens über den Klimageschwindigkeitsbonus: Für eine Gasheizung gibt es ihn nur, wenn sie bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist; für eine Ölheizung unabhängig vom Alter. Zweitens über den Vergleich selbst: Steht ohnehin ein neuer Kessel an, vergleichen Sie die Wärmepumpe mit einem neuen Gaskessel – nicht mit „gar nichts tun“. Wie so ein Vergleich mit Zahlen aussieht, zeigt die Beispielrechnung Wärmepumpe oder Gasheizung. Läuft dagegen ein erst wenige Jahre alter Brennwertkessel problemlos, ist der Zeitpunkt des Wechsels Teil der Rechnung.
Mit und ohne Photovoltaik
Eine PV-Anlage ist keine Voraussetzung für eine Wärmepumpe. Sie kann die Stromkosten aber senken, weil selbst erzeugter Solarstrom günstiger ist als Strom aus dem Netz – laut Fraunhofer ISE auch im Vergleich zu Wärmepumpentarifen.
Der Haken: Die Wärmepumpe braucht den meisten Strom im Winter, wenn die PV-Anlage am wenigsten liefert. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Solarstrom im Winter nicht ausreicht, um die Heizung komplett zu betreiben (Stand 14.04.2026). Das Fraunhofer ISE hat sechs Kombinationen aus Wärmepumpe und PV untersucht (Presseinformation vom 03.11.2025):
| Autarkie des Gebäudes | Eigenverbrauch des PV-Stroms | |
|---|---|---|
| PV ohne Batterie | 25 bis 40 % | 22 bis 37 % |
| PV mit Batterie | 32 bis 62 % | 40 bis 83 % |
Für Ihre Rechnung heißt das: Ohne PV rechnen Sie vollständig mit Ihrem Strompreis. Mit PV ist jede selbst genutzte Kilowattstunde so viel wert wie der Strompreis, den Sie sonst zahlen würden, abzüglich der Einspeisevergütung, die Ihnen dafür entgeht. Eine vorhandene PV-Anlage verbessert die Rechnung, eine neue sollte sich auch für sich allein rechnen.
Monatliche Kosten: So rechnen Sie selbst
Die monatlichen Kosten einer Wärmepumpe lassen sich mit vier Schritten aus Ihrer Heizkostenabrechnung ableiten:
- Wärmebedarf: Jahresverbrauch der alten Heizung in kWh × Nutzungsgrad des Kessels. Brennwertkessel liegen grob bei 85–92 %, ältere Kessel eher bei 75–85 %.
- Strombedarf: Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl. Rechnen Sie mit einer Spanne, zum Beispiel mit dem unteren und dem mittleren Wert aus dem Feldtest.
- Jahreskosten: Strombedarf × Arbeitspreis + 12 × monatlicher Grundpreis (bei eigenem Zähler für die Wärmepumpe zusätzlich dessen Grundpreis).
- Monatswert: Jahreskosten ÷ 12. So entsteht auch der Abschlag, den Ihr Stromanbieter verlangen wird.
Ein Beispiel nur für die Mengen: 20.000 kWh Gas × 90 % ergeben 18.000 kWh Wärme. Bei einer JAZ von 3,4 braucht die Wärmepumpe dafür rund 5.300 kWh Strom, bei 2,6 rund 6.900 kWh. Diese Spanne multiplizieren Sie mit Ihrem Arbeitspreis.
Vergleichen Sie das mit Ihren heutigen Kosten – inklusive Gas-Grundpreis, Schornsteinfeger und Kesselwartung, die bei einer Wärmepumpe entfallen oder sich ändern. Die Investition vergleichen Sie getrennt: Angebotspreis minus Förderung, gegenüber dem Preis eines neuen Kessels, falls der ohnehin fällig wäre. Einbaukosten schwanken stark mit Gerät, Aufstellort, Heizkörpertausch und Elektrik; belastbar sind nur Angebote für Ihr Haus.
Der kostenlose Genau-Check (5–10 Minuten, mit Heizkostenabrechnung) zeigt aus den Preisen Ihrer Rechnung Ihre heutigen Heiz- und Stromkosten. Eine Kostenschätzung für die Wärmepumpe schaltet der Vorcheck erst frei, wenn seine Rechenannahmen unabhängig geprüft sind.
Wann sich eine Wärmepumpe eher nicht lohnt
- Hohe Vorlauftemperatur, keine Maßnahmen geplant. Braucht das Haus an kalten Tagen deutlich mehr als 55 °C und sollen weder Heizkörper noch Dämmung angepasst werden, liegt die JAZ eher am unteren Rand – nahe an der Schwelle, ab der Gas günstiger ist.
- Teurer Strom ohne Wärmepumpentarif. Je höher das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis, desto höher muss die JAZ sein.
- Junger, funktionierender Gaskessel und kein Klimageschwindigkeitsbonus. Dann fehlt ein Teil der Förderung, und ein noch nutzbarer Kessel wird früh ersetzt.
- Überdimensionierte Anlage. Ein zu großes Gerät kostet mehr und taktet häufiger. Im Fraunhofer-Feldtest waren viele Wärmepumpen, gemessen am Verbrauch, überdimensioniert. Fragen Sie nach der raumweisen Heizlastberechnung.
- Sehr geringer Wärmebedarf. Wer wenig heizt, spart auch absolut wenig – die Investition bleibt aber ähnlich hoch.
Keiner dieser Punkte schließt eine Wärmepumpe aus. Sie zeigen, wo Sie vor der Entscheidung genauer rechnen oder das Haus vorbereiten sollten.
Wann eine Wärmepumpe eher sinnvoll ist
Umgekehrt spricht vieles für die Wärmepumpe, wenn Ihr Haus beim 55-°C-Test warm wird, die alte Heizung ohnehin ersetzt werden muss, Sie den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten können und ein Wärmepumpentarif oder eine vorhandene PV-Anlage den Strompreis senkt. Ob diese Punkte auf Ihr Haus zutreffen, ordnet der Schnellcheck ein: 6–8 kurze Fragen, ca. 1 Minute, ohne Unterlagen – den Verbrauch können Sie auch aus dem Gedächtnis als monatlichen Abschlag oder Liter Öl angeben. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Häufige Fragen
Ab welcher Jahresarbeitszahl ist eine Wärmepumpe günstiger als Gas?
Das hängt vom Verhältnis Ihres Strom- zum Gaspreis ab. Faustformel: Die Wärmepumpe ist je Kilowattstunde Wärme günstiger, wenn ihre Jahresarbeitszahl größer ist als (Strompreis ÷ Gaspreis) × Nutzungsgrad des Gaskessels. Mit den BDEW-Durchschnittspreisen 2026 (Strom 37,0 ct/kWh, Stand 21.08.2026; Gas im Einfamilienhaus 11,93 ct/kWh, Stand 24.08.2026) und 90 % Kesselnutzungsgrad liegt die Schwelle bei etwa 2,8. Mit den Neukundenpreisen vom 06.10.2026 (Strom rund 31 ct, Gas rund 13 ct, jeweils inklusive Grundpreis, Verivox) sind es etwa 2,1, mit einem Wärmepumpentarif noch weniger. Mit Ihren eigenen Tarifen kann sie deutlich anders ausfallen.
Lohnt sich eine Wärmepumpe ohne Photovoltaik?
Eine PV-Anlage ist keine Voraussetzung. Ob sich die Wärmepumpe rechnet, hängt vor allem von Jahresarbeitszahl, Strom- und Gaspreis und den Investitionskosten nach Förderung ab. PV kann die Stromkosten senken, liefert laut Verbraucherzentrale im Winter aber nicht genug, um die Heizung komplett zu betreiben (Stand 14.04.2026).
Wie berechne ich die monatlichen Kosten einer Wärmepumpe?
Jahresverbrauch der alten Heizung in kWh × Nutzungsgrad = Wärmebedarf. Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl = Strombedarf. Strombedarf × Arbeitspreis + 12 × monatlicher Grundpreis = Jahreskosten; geteilt durch 12 ergibt den Monatswert. Rechnen Sie mit einer Spanne für die Jahresarbeitszahl statt mit einem einzigen Wert.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe mit Einbau?
Nach dem KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) gibt es 30 % Grundförderung auf die Kosten inklusive Einbau, bei Anträgen bis 31.01.2027 gegebenenfalls 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und einen einkommensabhängigen Bonus. Berücksichtigt werden für das Einfamilienhaus höchstens 28.000 €, die Förderquote ist in der Regel auf 70 % begrenzt. Bei Antrag ab 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die Kostengrenze auf 27.250 €. Maßgeblich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.
Wie sieht das bei Ihrem Haus aus?
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