Wärmepumpe Förderung 2027: Was sich am 1. Februar 2027 bei der KfW ändert

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Stand: 26.09.2026. Förderregeln ändern sich. Maßgeblich sind immer das aktuelle Merkblatt und die Angaben der KfW. Wir prüfen die Regeln regelmäßig – ist die Prüfung älter als 45 Tage, blendet der Vorcheck persönliche Förderbeträge automatisch aus.

Wer eine Wärmepumpe plant, sollte den 1. Februar 2027 kennen. Die KfW hat für ihre Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) eine Umstellung angekündigt: weniger Grundförderung, dafür ein neuer Bonus für Geräte aus EU-Wertschöpfung.

Die Regeln vorher und nachher

Baustein bis 31.01.2027 ab 01.02.2027
Grundförderung 30 % 15 %
Bonus EU-Wertschöpfung – 15 %
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % sinkt halbjährlich um 4 Punkte
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % 40 / 30 / 10 %
Kostenobergrenze (1. Wohneinheit) 28.000 € sinkt halbjährlich um 750 €

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Den Einkommensbonus gibt es laut KfW gestaffelt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis 40.000 € und bis 50.000 €; je minderjährigem Kind verschieben sich die Grenzen um 10.000 €. Die Boni zusammen sind gedeckelt – laut KfW auf höchstens 80 % in bestimmten Fällen. Den Effizienzbonus gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr.

Beispiel: Ölheizung wird ersetzt, 30.000 € Kosten

Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, die Ölheizung wird ersetzt, das Haushaltseinkommen liegt über 50.000 €. Die Kosten liegen bei 30.000 €, angerechnet werden höchstens 28.000 €.

bis 31.01.2027 ab 01.02.2027, Gerät ohne EU-Bonus ab 01.02.2027, Gerät mit EU-Bonus
Grundförderung 30 % 15 % 15 %
EU-Bonus – – 15 %
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % 16 % 16 %
Summe 46 % 31 % 46 %
Zuschuss auf 28.000 € 12.880 € 8.680 € 12.880 €

Das Beispiel rechnet für den Februar 2027 noch mit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Wann genau die halbjährlichen Absenkungen greifen, prüfen Sie bitte im Merkblatt. Der Unterschied zeigt aber das Muster: Ohne EU-Bonus sinkt der Zuschuss spürbar, mit EU-Bonus bleibt er ungefähr gleich.

Was heißt das für Ihre Planung?

Und die laufenden Kosten?

Neben der Förderung zählt der Betrieb. Für Heizöl und Erdgas steigt der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 2027 auf einen Korridor von 55 bis 65 € je Tonne. Der europäische Emissionshandel für Gebäude (ETS2) wurde auf 2028 verschoben – einen großen CO₂-Preissprung gibt es 2027 also nicht. Für einen fairen Vergleich brauchen Sie Ihre Heizlast, eine realistische Jahresarbeitszahl und Ihren Stromtarif.

Beide Förderszenarien für Ihr Haus sehen Sie im Wärmepumpen-Vorcheck nebeneinander – nach dem Ergebnis unter „Förderung einschätzen“.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe ab Februar 2027?

Laut KfW sinkt die Grundförderung ab dem 01.02.2027 von 30 % auf 15 %. Neu ist ein Bonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Wertschöpfung. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedoch halbjährlich.

Lohnt es sich, vor dem 1. Februar 2027 zu beantragen?

Für viele Haushalte ist die Grundförderung vor dem Stichtag höher. Wer eine Wärmepumpe aus EU-Wertschöpfung wählt, kann nach dem Stichtag aber auf ähnliche Sätze kommen. Welcher Zeitpunkt genau maßgeblich ist, steht im aktuellen KfW-Merkblatt.

Was bedeutet die Kostenobergrenze?

Die KfW begrenzt die Kosten, auf die sich der Prozentsatz bezieht. Für die erste Wohneinheit liegt die Grenze laut KfW derzeit bei 28.000 €. Ab Februar 2027 sinkt sie halbjährlich um 750 €.

Wie sieht das bei Ihrem Haus aus?
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Quellen