Wärmepumpen-Förderung 2026/2027: Was verliere ich nach dem 31.01.2027?

Regeln geprüft am 07.10.2026 · Quelle: KfW-Merkblatt 458 · Rechnet im Browser, nichts wird gespeichert

Kurz gesagt: Bei Antrag bis 31.01.2027 gibt die KfW für eine Wärmepumpe 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus auf höchstens 28.000 €. Ab 01.02.2027 sind es 12 % Bonus auf höchstens 27.250 € – bei einer Ölheizung und Kosten ab 28.000 € rechnerisch 12.880 € statt 11.445 €. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung.

Ihr Fördersatz: Antrag bis 31.01.2027 oder danach

Aktuelle Sätze gelten für Anträge bis 31.01.2027Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung bei der KfW, nicht der Einbau.

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für Öl, Kohle, Gas-Etage und Nachtspeicher sowie für Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren.
Boni gibt es nur für Selbstnutzende.
Wird nicht gespeichert und nicht übertragen.
Mit Kind steigen alle Einkommensgrenzen um 10.000 €.

Antrag bis 31.01.2027

46 %

Regel seit 21.07.2026

Kostengrenze 1. Wohneinheit
28.000 €
Höchstzuschuss (bei Kosten ab Kostengrenze)
12.880 €

Antrag ab 01.02.2027

42 %

bestätigt im KfW-Merkblatt

Kostengrenze 1. Wohneinheit
27.250 €
Höchstzuschuss (bei Kosten ab Kostengrenze)
11.445 €

Wer erst ab 01.02.2027 beantragt, bekommt 4 Prozentpunkte weniger – bis zu 1.435 € weniger.

Noch offen, nicht eingerechnet: Für das 1. Quartal 2027 kündigt die KfW einen Wertschöpfungsbonus an. Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung sollen 30 % Grundförderung möglich bleiben, für Geräte von außerhalb der EU soll die Grundförderung auf 15 % sinken. Starttermin und Nachweise sind noch nicht veröffentlicht – fragen Sie im Angebot nach dem Herstellungsort.

Beträge = Fördersatz × Kostengrenze, also der höchstmögliche Zuschuss nach Regel. Regeln geprüft am 07.10.2026 · Quelle: KfW · Keine Förderzusage – maßgeblich sind das KfW-Merkblatt und der Tag der Antragstellung.

Der Fahrplan: Bonus und Kostengrenze bis 2028

Klimageschwindigkeitsbonus und Kostengrenze sinken nach dem KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) jeweils zum 1. Februar und 1. August. Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus bleiben nach heutigem Stand gleich.

Antrag abKlimageschwindigkeitsbonusKostengrenze 1. WohneinheitSatz mit Bonus, ohne Einkommensbonus
heute (bis 31.01.2027)16 %28.000 €46 %
01.02.202712 %27.250 €42 %
01.08.20278 %26.500 €38 %
01.02.20284 %25.750 €34 %
01.08.2028entfällt25.000 €30 %

Danach sinkt die Kostengrenze weiter um 750 € je Halbjahr; laut Zusammenfassung des Öko-Zentrums NRW (Stand 06.08.2026) bis auf 22.000 € ab 01.08.2030.

So rechnet der Förder-Rechner

Fördersatz = Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (falls die alte Heizung ihn auslöst) + Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % – bei Selbstnutzenden mit geringem Einkommen bei 80 %. Zuschuss = Fördersatz × förderfähige Kosten, höchstens bis zur Kostengrenze. Es ist derselbe Rechenkern wie im Wärmepumpen-Vorcheck; die Regeln stehen als Daten mit Datum und Quelle in der Methodik und als JSON.

Was vor dem Antrag erledigt sein muss

Den Antrag stellen Sie selbst im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten. Dafür brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb und einen unterschriebenen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Seit 21.07.2026 muss die Wärmepumpe außerdem eine digitale Schnittstelle für die Steuerung nach § 14a EnWG haben; fehlt ein intelligentes Messsystem, wird es beauftragt. Schritt für Schritt: KfW-Antrag für die Wärmepumpe.

Wer vor dem 31.01.2027 beantragen möchte, sollte deshalb früh ein vollständiges Angebot einholen – mit raumweiser Heizlastberechnung. Ob Ihr Haus die Voraussetzungen mitbringt, zeigt der Schnellcheck in ca. 1 Minute; was im Angebot stehen sollte, dieCheckliste.

Was 2027 noch offen ist

Für das 1. Quartal 2027 hat die KfW einen Wertschöpfungsbonus angekündigt: Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung sollen 30 % Grundförderung möglich bleiben, für Geräte von außerhalb der EU soll die Grundförderung auf 15 % sinken. Starttermin, Nachweise und die Frage, welche Länder als „assoziierte Märkte“ zählen, sind noch nicht veröffentlicht. Der Rechner rechnet den Bonus deshalb nicht ein. Mehr dazu und zu weiteren Änderungen: Förderung 2026 und 2027.

Häufige Fragen

Zählt der Tag des Antrags oder der Tag des Einbaus?

Der Tag der Antragstellung bei der KfW. Wer bis 31.01.2027 beantragt, erhält die bis dahin geltenden Sätze – auch wenn die Wärmepumpe erst später eingebaut wird. Vor dem Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

Wie viel Förderung verliere ich nach dem 31.01.2027?

Mit Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus sinkt der Fördersatz um 4 Prozentpunkte (16 % auf 12 %) und die Kostengrenze für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €. Bei Kosten ab der Kostengrenze und ohne Einkommensbonus sind das rechnerisch 12.880 € statt 11.445 €, also 1.435 € weniger.

Ist der EU-Wertschöpfungsbonus im Rechner enthalten?

Nein. Die KfW kündigt ihn für das 1. Quartal 2027 an; für Geräte von außerhalb der EU soll die Grundförderung dann auf 15 % sinken. Starttermin und Nachweise sind noch nicht veröffentlicht. Sobald die Bedingungen feststehen, nehmen wir ihn auf.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Einkommen, Heizungsart und Kosten werden weder gespeichert noch übertragen.

Ist das eine Förderzusage?

Nein. Der Rechner wendet die veröffentlichten KfW-Regeln an. Ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die KfW im Antrag nach dem dann gültigen Merkblatt.

Quellen

Orientierung, keine Förder- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreiben Sie mir.