Wärmepumpe-Förderung beantragen: der KfW-Antrag 458 Schritt für Schritt – BzA, Vertrag mit Bedingung, Fristen

Die KfW fördert den Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss – aber nur, wenn die Reihenfolge stimmt. Wer zuerst den Heizungsbauer beauftragt und dann den Antrag stellt, geht leer aus. Diese Anleitung erklärt die sechs Schritte, die das KfW-Merkblatt 458 vorgibt, welche Unterlagen Sie wann brauchen und warum der 31.01.2027 für viele Haushalte der wichtigste Termin ist. Sie ersetzt keine Beratung; maßgeblich sind das aktuelle Merkblatt und die Angaben im Kundenportal der KfW.

Kurz gesagt: Erst Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb holen, dann den Vertrag mit einer Bedingung „nur bei KfW-Zusage“ unterschreiben, dann im Portal „Meine KfW“ den Antrag stellen – und erst nach der Zusage einbauen lassen. Für Anträge bis 31.01.2027 kommen nach den veröffentlichten Regeln noch 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 28.000 € förderfähige Kosten in Frage; ab 01.02.2027 sind es 12 % und 27.250 € (KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026).

Aktuelle Werte (geprüft am 07.10.2026): Viele Seiten nennen noch Werte von vor dem 21.07.2026. Seitdem gilt für die erste Wohneinheit dieser Fahrplan – maßgeblich ist der Tag der Antragstellung:

Antrag ab Klimageschwindigkeitsbonus Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 % 28.000 €
01.02.2027 12 % 27.250 €
01.08.2027 8 % 26.500 €
01.02.2028 4 % 25.750 €
01.08.2028 entfällt 25.000 €

Grundförderung 30 %, Einkommensbonus 10 bis 40 %, Obergrenze 70 % (bei geringem Einkommen 80 %). Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.

Welche Schritte gehören zum KfW-Antrag für eine Wärmepumpe?

Sechs Schritte, in genau dieser Reihenfolge: BzA, Vertrag mit Bedingung, Antrag, Zusage, Einbau, Nachweis mit Auszahlung. Das Merkblatt der KfW (Stand 09/2026) beschreibt sie als „In 6 Schritten zum Zuschuss“.

Schritt Wer macht es? Was Sie brauchen
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expert:in Angebot mit geplanter Wärmepumpe und Kosten
2. Vertrag mit Bedingung Sie und der Fachbetrieb Klausel „aufschiebend oder auflösend bedingt durch die KfW-Zusage“, voraussichtliches Umsetzungsdatum
3. Antrag in „Meine KfW“ Sie selbst Registrierung, BzA, unterschriebener Vertrag als Datei
4. Zusage KfW –
5. Einbau Fachbetrieb Abschluss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage
6. Nachweis und Auszahlung Sie, mit BnD vom Fachbetrieb Rechnungen, Identifizierung, ggf. Grundbuchauszug, Meldebestätigung, Steuerbescheide

Schritt 1: Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

Ohne BzA kein Antrag. Sie wird von einem Fachunternehmen – in der Regel dem Heizungsbetrieb, der die Wärmepumpe einbauen soll – oder von einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem -Experten aus der Expertenliste des Bundes erstellt. Die BzA enthält die geplante Heizung, die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie eingehalten werden. Die BzA laden Sie später zusammen mit dem Vertrag im Portal hoch.

Damit die BzA etwas taugt, braucht der Betrieb ein durchdachtes Angebot. Das ist der Moment, in dem eine raumweise Heizlastberechnung, die geplante Vorlauftemperatur und die Heizkörper geklärt sein sollten. Welche Punkte in ein vollständiges Angebot gehören, steht in der Checkliste Wärmepumpe.

Schritt 2: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung

Die KfW verlangt, dass Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag vor dem Antrag abschließen – aber so, dass er an die Förderzusage geknüpft ist. Bei einer aufschiebenden Bedingung ist der Vertrag bis zur Zusage „schwebend unwirksam“ und wird bei einer Ablehnung endgültig unwirksam. Zusätzlich muss im Vertrag ein voraussichtliches Datum für die Umsetzung stehen.

Wichtig ist der Begriff Vorhabenbeginn: Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort gilt als Vorhabenbeginn – und ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung aus. Lassen Sie sich die Klausel vom Betrieb in den Vertrag schreiben und prüfen Sie, dass sie dort tatsächlich steht. Viele Betriebe haben dafür Musterformulierungen; im Zweifel fragen Sie bei der KfW oder einer Verbraucherzentrale nach. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Schritt 3: Antrag im Kundenportal „Meine KfW“

Sie registrieren sich im Portal meine.kfw.de, wählen das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) und laden BzA und Vertrag hoch. Drei Details aus dem Merkblatt, die oft übersehen werden:

Schritt 4: Zusage abwarten

Erst mit der Zusage der KfW tritt die Bedingung im Vertrag ein. Ab dann darf der Betrieb loslegen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es laut Merkblatt nicht; die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Schritt 5: Einbau innerhalb von 36 Monaten

Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage vollständig abgeschlossen sein (Bewilligungszeitraum). Gefördert wird der Einbau zusammen mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems; im Nachweis kann die KfW zum Beispiel das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich anfordern. Nach den Regeln seit dem 21.07.2026 muss die Wärmepumpe außerdem eine digitale Schnittstelle für die Steuerung nach § 14a EnWG haben, und Sie beauftragen beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), falls im Haus noch keines vorhanden ist (Zusammenfassung des Öko-Zentrums NRW, Stand 06.08.2026). Fragen Sie den Betrieb, ob beides im Angebot berücksichtigt ist.

Schritt 6: Nachweis einreichen, Zuschuss erhalten

Nach dem Einbau erstellt der Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie identifizieren sich in „Meine KfW“, geben die BnD-ID ein und laden die Rechnungen hoch – innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Wer die Frist verpasst, verliert laut Merkblatt den Zuschuss. Die Rechnungen müssen auf Deutsch und in Euro ausgestellt, mit der Adresse des Hauses versehen und unbar bezahlt sein. Für die Boni kommen Meldebestätigung und Grundbuchauszug dazu, für den Einkommensbonus die Einkommensteuerbescheide. Ausgezahlt wird laut KfW in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats.

Warum ist der 31.01.2027 so wichtig?

Weil an diesem Tag die beiden bestätigten Absenkungen greifen: Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % auf 12 % und die Kostengrenze für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Tag des Einbaus.

Rechnen Sie rückwärts: Für den Antrag brauchen Sie eine BzA und einen unterschriebenen Vertrag – also ein fertiges Angebot. Wer im Januar noch Betriebe sucht, wird knapp. Der 31.01.2027 ist zudem ein Sonntag. Danach geht es halbjährlich weiter abwärts: 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028, ab 01.08.2028 kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr. Die ganze Übersicht steht im Ratgeber Förderung 2026 und 2027.

Wie viel macht der Termin in Euro aus?

Das hängt davon ab, welche Boni für Sie in Frage kommen – und ob die Obergrenze von 70 % (bei geringem Einkommen 80 %) greift. Beispielrechnungen nach den veröffentlichten Regeln, Projektkosten jeweils mindestens so hoch wie die Kostengrenze:

Fall (selbst bewohntes Einfamilienhaus) Antrag bis 31.01.2027 Antrag ab 01.02.2027 Unterschied
Gasheizung jünger als 20 Jahre, kein Einkommensbonus: 30 % 8.400 € 8.175 € 225 €
Ölheizung, kein Einkommensbonus: 30 % + 16 % bzw. 12 % 12.880 € 11.445 € 1.435 €
Ölheizung, Einkommen bis 40.000 €: 30 + 16 + 30 = 76 % → Obergrenze 70 % 19.600 € 19.075 € 525 €
Ölheizung, Einkommen bis 30.000 €: 30 + 16 + 40 = 86 % → Obergrenze 80 % 22.400 € 21.800 € 600 €

Am stärksten trifft der Stichtag Haushalte, die den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen, aber keinen Einkommensbonus. Wo die Obergrenze ohnehin greift, macht vor allem die niedrigere Kostengrenze den Unterschied. Die Werte sind Rechenbeispiele, keine Zusage – ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die KfW im Antrag. Ihre eigene Konstellation vergleicht der Förder-Rechner.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus?

Beide Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Haus bei Antragstellung als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz bewohnen.

Beim Einkommen zählt der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Für einen Antrag 2026 sind das laut Merkblatt die Jahre 2023 und 2024; für einen Antrag im Januar 2027 entsprechend 2024 und 2025. Nachgewiesen wird ausschließlich mit Einkommensteuerbescheiden – Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert die KfW nicht.

Was gilt beim geplanten EU-Wertschöpfungsbonus?

Er ist angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung bleibt die Grundförderung von 30 % möglich, für Geräte von außerhalb der EU soll sie auf 15 % sinken. Den genauen Starttag, die Nachweise und welche Länder als „assoziierte Märkte“ gelten, hat die KfW bis heute nicht veröffentlicht (Stand 07.10.2026). Bitten Sie den Betrieb trotzdem schon jetzt, Hersteller und Fertigungsort der angebotenen Wärmepumpe ins Angebot zu schreiben.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Was Sie vor dem Antrag klären sollten

Die Förderung ist nur so gut wie die Planung dahinter. Bevor Sie Angebote einholen, lohnt sich ein Blick auf das eigene Haus: Wie hoch ist der Verbrauch, welche Heizkörper sind verbaut, werden alle Räume mit niedriger Vorlauftemperatur warm? Den 55-°C-Test können Sie an kalten Tagen mit Ihrer jetzigen Heizung machen. Der Wärmepumpen-Vorcheck ordnet Ihr Haus im Schnellcheck (6–8 kurze Fragen, ca. 1 Minute, ohne Unterlagen) mit einer begründeten Ampel ein; der Genau-Check (5–10 Minuten, mit Heizkostenabrechnung) erstellt zusätzlich einen Bericht für das Gespräch mit dem Fachbetrieb. Ob ein Wechsel nach dem neuen Heizungsgesetz überhaupt Pflicht ist, erklärt der Ratgeber Heizungsgesetz 2026 (GModG).

Häufige Fragen

Bis wann muss ich den KfW-Antrag stellen, um 16 % Klimageschwindigkeitsbonus zu bekommen?

Der Antrag muss bis einschließlich 31.01.2027 im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt sein. Ab dem 01.02.2027 beträgt der Bonus 12 %, die Kostengrenze für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 € auf 27.250 €. Maßgeblich ist laut KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau.

Darf ich den Vertrag mit dem Heizungsbauer vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, das ist sogar vorgesehen – aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag an die Zusage der KfW knüpft, und mit einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.

Wer stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus?

Ein Fachunternehmen, etwa der Heizungsbetrieb, oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte aus der Expertenliste des Bundes. Die BzA enthält die geplante Heizung, die geplanten förderfähigen Kosten und die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Erst nach dem Einbau. Sie reichen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen in „Meine KfW“ ein – spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung. Nach positiver Prüfung überweist die KfW den Zuschuss, laut Merkblatt in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Bis dahin müssen Sie die Kosten vorfinanzieren, etwa mit dem KfW-Ergänzungskredit.

Kann jemand anderes den Antrag für mich stellen?

Nein. Laut Merkblatt muss die Person, die sich in „Meine KfW“ registriert, mit der antragstellenden Person identisch sein; eine Vollmacht ist außer bei Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zugelassen. Der Fachbetrieb hilft mit der BzA, den Antrag stellen Sie selbst.

Was ist mit dem geplanten EU-Bonus – lohnt es sich zu warten?

Das lässt sich heute nicht seriös sagen. Die KfW kündigt für das 1. Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus an; für Wärmepumpen außerhalb der EU soll die Grundförderung dann auf 15 % sinken. Starttermin und Nachweise sind noch nicht veröffentlicht (Stand 07.10.2026). Sicher ist nur: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %.

Wie sieht das bei Ihrem Haus aus?
Schnellcheck: 6–8 kurze Fragen, ca. 1 Minute, ohne Unterlagen. Ergebnis sofort – kostenlos und ohne Anmeldung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026, erstmals veröffentlicht am 07.10.2026. Orientierung, keine Fach- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreiben Sie mir.